Das Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des nach leistenden Unterhalts. Berechnungsgrundlage ist in der tat nicht das reine Einkommen, sondern es können von diesem bestimmte festgelegte Aufwendungen und der sogenannte Selbstbehalt abgezogen werden. So kann man jeden Bedarf herunternehmen zumal jede Pflegeperson kann die Pflegehilfsmittel nutzen.